| Dem Mietrecht,
aber auch dem Pachtrecht und dem Recht der Landpacht kommt in der Praxis eine
nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Durch die Reform des Mietrechts
im Jahre 2001 und die Schuldrechtsreform des Jahres 2002 sind hier zahlreiche
Bereiche neu geregelt worden. Zudem ist seit dieser Zeit der Bundesgerichtshof
zunehmend für Fragen des Mietrechts zuständig, was in jüngerer
Zeit zu zahlreichen grundlegenden Entscheidungen geführt hat. Im Mittelpunkt
der Forschung stehen Fragen des Allgemeinen Teils des Mietrechts, des Gewerberaummietrechts,
des Pachtrechts und, wie bereits gesehen, des Rechts der Unternehmenspacht. |